Nachdem die Universität im Herbst 2009 eine Selbstverpflichtung zur Einhaltung der European Charter for Researchers und des Code of Conduct for the Recruitment of Researchers unterzeichnet hat, wurde dazu im vergangenen Studienjahr unter allen wissenschaftlichen Mitarbeiter/inne/n eine Umfrage durchgeführt. Die dabei gewonnenen Ergebnisse wurden in der Arbeitsgruppe für Qualitätsentwicklung in der Forschung und in der Arbeitsgruppe für Qualitätsentwicklung im Bereich Personal analysiert und weiter vertieft. Auf Basis dieser Analysen wurde ein mit dem neuen Entwicklungsplan und der in Vorbereitung befindlichen neuen Leistungsvereinbarung abgestimmter Maßnahmenplan erstellt, in dem die weiteren Entwicklungen im Bereich der Personalaufnahme und im Bereich der Arbeitsbedingungen für WissenschaftlerInnen festgelegt sind.
Der auf der Webseite http://www.uni-salzburg.at/euraxess veröffentlichte Maßnahmenplan war Grundlage für die Bewerbung um das Logo „HR Excellence in Research“, das nach Prüfung aller Unterlagen durch drei GutachterInnen nun der Universität Salzburg verliehen wurde. Gleichzeitig wurde dieUniversität Salzburg in die Gruppe „Human Resources Strategy for Researchers (HRS4R) aufgenommen. Die Umsetzung der geplanten Maßnahmen ist in zwei Jahren durch eine weitere MitarbeiterInnen-Befragung sowie nach vier Jahren durch ein externes Audit zu überprüfen.
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